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Das steht Ihnen zu
Versicherungen versuchen stets ihre eigenen Gutachter zu schicken - zu Ihrem Nachteil! Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung.
Bei geklärter Schuldfrage muss die Versicherung des Unfallgegners die Anwaltskosten tragen. Mit der Kanzlei Gursch habe ich eine kompetente Kanzlei mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht an meiner Seite.
Sie dürfen selbst entscheiden, welche Werkstatt den Schaden behebt.
Die Kosten für das Abschleppen trägt die gegnerische Versicherung.
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